ESSEN MOTOR SHOW 2023

WIR SIND DABEI

Halle 7 | Stand B11

SHOW & SHINE

Spiegelnde Karosseriefolien finden immer häufiger Verwendung als Designelemente zur Individualisierung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr mit dem positiven Nebeneffekt, dass sie den Lack vor Witterungseinflüssen, Kratzern und Steinschlägen bewahren können. Doch was für die einen ein tolles Tattoo fürs Auto ist, ist für andere eher störend. Was sagt die Verordnungslage bzgl. der Verwendung solcher Folien und was gibt es eventuell zu beachten? Die KÜS klärt auf und gibt Tipps, wie man sich vor unangenehmen Maßnahmen schützen kann.

HÄUFIG SIND KLEINERE VERSPIEGELTE ANBAUTEILE UNKRITISCH!

In Fachkreisen ist man sich einig, dass bei komplett mit Spiegelfolie beklebten Fahrzeugen grundsätzlich von einer Gefährdung auszugehen ist. Es ist dabei unstrittig, dass verchromte bzw. spiegelnde Oberflächen Sonnenstrahlen und das Licht von Lichttechnischen Einrichtungen, z.B. den Frontscheinwerfern, reflektieren. Diese Reflexion kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren oder sogar blenden und somit die Verkehrssicherheit gefährden. Kleinere verchromte und verspiegelte Anbauteile und Komponenten werden dagegen noch toleriert und unkritisch gesehen (z.B. Radkappen, Stoßstangen, Zierleisten etc.).

KOMMT ES ZU EINER GEFÄHRDUNG ERLISCHT DIE BETRIEBSERLAUBNIS (BE) DES FAHRZEUGS

Ist durch eine willentliche Veränderung an einem Fahrzeug zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr eine Gefährdung zu erwarten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (Quelle §19 (2) StVZO). Bei einer Vollverklebung (Car Wrapping) mit starkt reflektierenden Folien ist dies definitiv der Fall.

Das Gefährdungspotenzial der Maßnahme ist im Einzelfall zu bewerten und richtet sich im Wesentlichen nach der Beschaffenheit der jeweiligen Folie (Reflexionsgrad) und der Anbringung am Fahrzeug (Wo angebracht und wie groß ist die beklebte Fläche). Maßnahmen, die eine Betriebserlaubnis zum Erlöschen bringen, werden übrigens mit einem Bußgeld von 50 Euro belegt und einem Punkt in Flensburg. Stellt die Polizei ein vollbeklebtes Fahrzeug aufgrund der Blendwirkung der Folierung sicher, so kommen auf den Fahrzeughalter außerdem noch weitere zum Teil erhebliche Kosten für die Stilllegung und Verbringung des Fahrzeugs zu.

Bei Fragen zu diesen oder anderen Themen im Tuningbereich sind die Prüfingenieure der KÜS genau die richtige Anlaufstelle.

www.kues.de

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